AGB

 

Angebot

Gültig 4 Wochen ab Ausfertigungsdatum. Verbindlich nur bei Besichtigung / Ortstermin.

Die Angebotskosten können bei nicht folgender Auftragserteilung in Rechnung gestellt werden.

Zusatzkosten durch Mehraufwand, besondere Gegebenheiten, Änderungen und Mehraufwand

werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

Eigentumsvorbehalt

Das von uns gelieferte Material, bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

 

Zahlungsbedingungen

Das von uns gelieferte Material  wird bei Lieferung in Rechnung gestellt. Endabrechnung erfolgt

bei Fertigstellung des Auftrages. Bei einem größeren Auftragsvolumen  erfolgt eine Teilabrech-

nung. Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzüge fällig bei erhalt der Rechnung.

Die erste Zahlungserinnerung erfolgt nach 14 Tagen.

Mit der zweiten Zahlungserinnerung wird eine Mahngebühr von 6,00 Euro erhoben, zuzüglich ein

Verzugszins von 6% über dem Tageszinssatz.

Der Rechnungsempfänger gerät mit der ersten Mahnung oder 30 Tage nach Rechnungsdatum

In Zahlungsverzug.

 

Preise

Es gilt der derzeitig gültige jeweilige Stundenverrechnungssatz für: Mechanik / Elektrik;  Metall-

arbeiten; An- und Abfahrt; Internetsuche; Materialbeschaffung usw..

Bei Sonderbestellungen  müssen wir die anfallenden Frachtkosten in Rechnung stellen.

Ansonsten gilt für bestellte Ware eine Frachtkostenpauschale von 6,50 Euro.

Bei bestellter Ware erheben wir bei Rückgabe eine Pauschale von 20% vom Warenwert.

 

Bei von Kunden nicht eingehaltenen Terminen, stellen wir den entstandenen Zeitaufwand,

sowie An- und Abfahrt in Rechnung.

 

Angebote gelten als angenommen, wenn der Auftrag schriftlich, mündlich oder telefonisch

erteilt wurde, bestellte Ware angeliefert wird oder mit der Arbeit am betreffenden Objekt

begonnen wird.

 

Kostenvoranschlag

Kostenvoranschläge werden mit 10% der Gesamtsumme im Kostenvoranschlag oder mit dem für die

Erstellung benötigten Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Bei Auftragserteilung wird die entsprechende

Summe verrechnet.

 

Eingelagerte Waren und Gegenstände

Eingelagerte Waren und Gegenstände müssen im vereinbarten Zeitraum abgeholt werden.

Bei einer Fristüberschreitung kann eine Lagermiete in Rechnung gestellt werden.

Jede Einlagerung geschieht auf Risiko des Auftraggebers.

 

Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen auf Arbeit und Material (laut BGB).

Für Schäden, die nicht unmittelbar mit unserer Leistung in Verbindung stehen, übernehmen wir

keine Haftung.

Für alle Waren, die  nicht von uns geliefert wurden und durch diese verursachte Schäden, gilt

Haftungs- und Gewährleistungsausschluss.

Alle anfallenden Tätigkeiten, die mit dieser Ware in Verbindung stehen, werden in Rechnung

Gestellt.

 

Alle von uns ausgeführten Arbeiten, die auf Grund der Rahmenbedingungen nicht sofort überprüft

werden können, sind nachdem es die Situation erlaubt, sofort durch uns (nach Benachrichtigung

durch den Kunden oder seines Vertreters) oder durch den Kunden zu überprüfen.

Sollte diese Prüfung nicht erfolgen, schließen wir eine Haftung für Folgeschäden aus.

 

Der Ausführungsort für alle Tätigkeiten im Zuge der Gewährleistung, Haftung und Garantieleistungen

ist Lübeck.

 

Gerichtsstand Lübeck